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Honorar

Einzelgespräch Psychotherapie (Termin 60 Minuten):   100,00 € 

Entspannungstherapie  (Termin 45 Minuten):   60,00 €

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht. Der Vorteil für Sie als Selbstzahler ist, dass eine Psychotherapie bei der Krankenkasse nicht aktenkundig wird. Schwierigkeiten bei einem Krankenkassenwechsel oder einem Abschluss einer Lebensversicherung können somit umgangen werden.
 
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Zudem kann in manchen Fällen das Honorar für eine Psychotherapie bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Aufwendung geltend gemacht werden.
 

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